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Stipendien & Förderungen

Friedrich Gulda School of Music Scholarship

Im Zuge der Zulassungsprüfung trifft die eingesetzte Prüfungskommission die Entscheidung, ob der/die Kandidatin auch für ein Stipendium empfohlen werden kann. Die Prüfungskommission beurteilt nach den eingereichten Unterlagen und einer ausgezeichneten Performance bei der Zulassungsprüfung.
Stipendien können – je nach Entscheid der Kommission – 10%, 25% oder 50 % der Studiengebühr betragen.

Bei sehr gutem Studienerfolg kann der/die gewürdigte Studierende jährlich um eine Verlängerung des Stipendiums ansuchen. Dieses Ansuchen hat schriftlich sowie fristgerecht zu erfolgen.
Das entsprechende Dokument können Sie hier downloaden: Antrag auf Verlängerung
Die Frist für die Verlängerung ist für das Wintersemester immer der 15. Mai und für das Sommersemester immer der 15. Dezember des jeweiligen Studienjahres.
Unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Es besteht kein Anrecht auf ein Stipendium.
Stipendien für JAM MUSIC LAB Mitarbeiter:innen und Alumni werden nach Antrag kommissionell zugesprochen und betragen 25% der aktuellen Studiengebühr.

Einreichungsfrist:
15. Mai (für das folgende Wintersemester)
15. Dezember (für das folgende Sommersemester)

Die im Antrag auf Verlängerung angegebenen Bewerbungsunterlagen sind per Mail als ZIP-Datei an: studentservices@gulda-school-of-music.com zu senden. Die gesendete ZIP-Datei bitte wie folgt benennen: <Nachname_Stipendium_FGSM>

Externe Förderungen und Hilfen

Auch Personen an der Friedrich Gulda School of Music haben Anspruch auf finanzielle Unterstützungen. Bitte besuchen Sie dafür die Website stipendium.at und informieren Sie sich zu den konkreten Bedingungen.

Grundsätzlich sind österreichische Staatsbürger:innen für die angegebenen Förderungen (wie zB Selbsterhalter Stipendium und Studienbeihilfe) berechtigt.

Personen aus dem EWR-Raum sind anspruchsberechtigt, wenn sie entweder selbst hier Arbeiten (auch eine geringfügige Arbeit zählt) oder die Eltern in Österreich Arbeitnehmende sind.

Für Personen außerhalb des europäischen Raums besteht kein Anspruch laut dem Gesetzgeber. Außer Sie haben eine Daueraufenthaltstitel in Österreich. Wenn Sie diesen nicht haben, empfehlen wir Ihnen in Ihrem Heimatland zu recherchieren, ob es Förderungen für ein Studium im Ausland gibt.

Stipendium.at: Überblick über alle Stipendien die in Österreich zur Verfügung stehen.

Wenn Sie Student:in an der FGSM im Jazz/Pop Bereich sind, sind Sie auch Mitglied der österreichischen Hochschüler:Innenschaft. Hier gibt es die Möglichkeit sich zu verschiedenen Themen beraten zu lassen oder Hilfe aus dem Sozialfonds in Anspruch zu nehmen.
ÖH.at

Haben Sie Fragen?

Gerne informieren wir weiterführend telefonisch oder per email.

+43 1 375 20 20
office@gulda-school-of-music.com
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